Was versteht man unter dem Begriff "Walderschließung"?
Millionen von Menschen nutzen jeden Tag den Wald, sei es in Form von Holz, das zu Möbeln verarbeitet wurde, oder einem erholsamen Spaziergang auf ausgebauten Waldwegen. Damit das möglich ist, müssen alle sogenannten Prozesse auf Linien (unterschiedliche Wegetypen sind durch verschiedenfarbige Linien gekennzeichnet) so organisiert werden, dass der Wald an sich, wie im Landeswaldgesetz verankert, weitestgehend geschont wird. Dies wird auch durch die Beachtung der Natur-, Wasser-, Boden- und Denkmalschutzgesetze gewährleistet. Die Walderschließungsmaßnahmen werden dabei immer ihrem Nutzungszweck angepasst. Man unterscheidet hier in Basis- und Feinerschließung.
Unter der Basiserschließung versteht man den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen im Wald, die die Grundvoraussetzung zur Orientierung, Organisation und für wirtschaftliche Zwecke, wie zum Beispiel die Holzernte sind, und den Wald auch für Spaziergänger begehbar machen. Zudem kann Umweltmonitoring betrieben werden und es besteht erhöhter Waldbrandschutz, da Feuerwehrfahrzeuge schneller zum Brandort gelangen können. Der Wald soll beim Wegebau so gut es geht geschont werden, daher werden Wegeneubau, Wegeausbau und Wegeinstandhaltung unterschieden, welche unterschiedliche Maßnahmen erfordern. Alle neuen Wege, die einem LKW-, oder PKW-Weg (NavLog-Wegeklasse 1-5) entsprechen, also keine Wanderwege, werden in ein sogenanntes Wegeinformationssystem, kurz WIS, eingetragen. Die Zielwegedichte bestimmt, wie viele laufende Meter Weg pro Hektar Wald (lfm/ha) existieren dürfen. Im Basiserschließungsplan werden die künftige Entwicklung und konkrete Baumaßnahmen geplant und festgehalten.
Die Feinerschließung bedeutet die dauerhafte Erschließung der Waldflächen durch Maschinenwege, Rückegassen, Seiltrassen und Holzlagerplätzen und ermöglicht vor allem die Sicherstellung der Nutzungsziele, wie zum Beispiel der Holzernte. Sie ist unter anderem Grundlage für eine nachhaltige Waldpflege und die Holzbereitstellung an LKW-Wegen. Zudem dient die Feinerschließung als Zugangsfläche, um Arbeiten im Bereich Naturschutz zu planen und auszuführen. Übergeordnete Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Bodendenkmäler oder geschützte Biotope, müssen bei der Feinerschließung in jedem Fall berücksichtigt werden. Zur Orientierung werden die Waldflächen in Abteilungen, welche durchnummeriert werden, gegliedert. Diese werden dann wiederrum in Bestände unterteilt, die durch Kleinbuchstaben, meist beginnend beim Buchstaben a, gekennzeichnet sind.
Grundsätzlich gilt die Ausrichtung auf eine nachhaltige Holzproduktion und ein planmäßiges Erschließungssystem, um Waldflächen dauerhaft zu erschließen. Es wird dabei besonders darauf geachtet, dass die Waldflächen unter keinen Umständen befahren werden. Ist ein Befahren (zum Beispiel als Rücker) unvermeidbar, darf dieser die Waldwege und Rückegassen unter keinen Umständen verlassen.
Quellen:
Handbuch Walderschließung, Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz, Stand 12.06.18
Artikel von Leonie, FÖJlerin