Ökokonto

Bei jeglichen Eingriffen in beispielsweise Waldökosysteme müssen Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden. "... Eingriffe in Natur und Landschaft [sind] Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können" (Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten; Eingriffsregelung). Eingriffe sind möglichst zu vermeiden. Ist ein Eingriff jedoch notwendig, müssen entweder Kompensationsmaßnahmen erbracht oder Ausgleichszahlungen geleistet werden. Zahlungen sind immer Zweckgebunden. Kompensationsmaßnahmen werden in Form von Ökopunkten in ein Ökokonto "eingezahlt".
 
Im Forstrevier Klausen wurden beispielsweise Maßnahmen in Osann-Monzel und Klausen eingebucht und für Baugebiete verwendet. Als Kompensationsmaßnahmen gelten unter anderem das Auszeichnen von BAT (Biotop-, Alt- und Totholz) Bäumen in Osann-Monzel, Rivenich, Sehlem, Klausen und Platten und die Aufforstung von Weinbergsflächen in Monzel. Bei Letzterem wurde auf den betreffenden Flächen Laubholz aufgeforstet und als Kompensationsmaßnahme für das Baugebiet "Eichflur" verwendet. Hierfür wurden private Weinbergsflächen durch die Ortsgemeinde Osann-Monzel angekauft und nach sorgfältiger Erstellung eines Aufforstungskonzeptes durch das Forstrevier aufgeforstet.
 
Weitere mögliche Kompensationsmaßnahmen sind die Erstellung von Versuchsflächen mit seltenen Baumarten auf Weinbergsflächen, sowie Pflanzung, Entbuschung und Pflegeschnitte an Streuobstwiesen.