Verkehrssicherung

Die Verkehrssicherung zählt unter das Landeswaldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Nach diesem müssen jegliche Verkehrsstrukturen im Wald von den Waldbesitzenden für die Sicherheit der Waldbenutzenden gesorgt werden. Hierzu gehört die Kontrolle der Bäume rund um öffentlich genutzte Einrichtungen in einem Umkreis der doppelten Baumlänge.
 
Im Forstrevier Klausen zählen zu diesen Einrichtungen rund 18 km öffentliche Straßen (einschließlich Autobahn und Autobahnkreuz), ein 1,5 km langer Abschnitt der Bahnlinie Trier - Koblenz in Esch und Sehlem (einschließlich des Bahnhofs Sehlem), neun Grillhütten im Wald sowie vier Waldbereiche, welche regelmäßig von den KiTas der Gemeinden genutzt werden.
 
Jede Überprüfung der Verkehrssicherheit muss sorgfältig dokumentiert werden.