Forsteinrichtung - Inventur im Wald

Die Forsteinrichtung ist ein über Jahrhunderte bewährtes Instrument zur Umsetzung einer geregelten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Durch diese Inventuren, die alle 10 Jahre stattfinden, wird sichergestellt, dass nicht mehr Holz genutzt wird als nachwachsen kann. Die heutigen Anforderungen an den Wald beinhalten mehr als nur die Sicherung des Rohstoffes Holz. Der Wald soll der Erholung dienen und vor Umweltgefahren schützen. Die Bewirtschaftung des Waldes erfolgt so, dass Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion auf Dauer gewährleistet werden können.

www.wald-rlp.de/unser-wald/bundeswaldinventur.html

 

Im Jahr 2015 sah die inventur wie folgt aus:

 

Warum Forsteinrichtung? Die gesetzliche Grundlage:

Die grundlage zur Forsteinrichtung oder auch mittelfristige Betriebsplanung ist §7 des Landeswaldgesetzes RLP. In diesem Paragraphen heißt es, dass

(1) "...Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sowie der Nachhaltigekeit und Umweltvorsorge ... Waldwirtschaft nach mittelfristigen Betriebsplänen und jährlichen Wirtschaftsplänen ..." durchzuführen ist.

(2) "Für Staats-, Körperschafts- und Privatwald (über 50 Hektar) sind Betriebspläne und Wirtschaftspläme aufzustellen ..."

(3) "Die Betriebspläne werden nach Wahl der Waldbesitzenden entweder durch das Land oder durch private Sachkundige aufgestellt..."