Überblick über die Regelungen zur Saatguternte

In den letzten zwei Wochen haben wir gemeinsam mit vielen Helfern 5t Eicheln gesammelt. Alle diese Eicheln stammen aus zwei zertifizierten Beständen in Osann-Monzel und Sehlem. Gesammelt werden durfte nur innerhalb diesen beiden Beständen, denn diese haben eine spezielle Saatgutzertifizierung.

Grundlegend unterliegen alle Saatguterntevorgänge dem Vermehrungsgutgesetz, welches am 22. Mai 2002 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Darin werden zunächst die Begriffe im Zusammenhang mit dem Saatgut, dessen Ursprung, Herkunft, Genetik, etc. definiert. Wenn Saatgut „in Verkehr gebracht“, also verkauft, werden soll, muss der Waldbesitzer eine Zulassung bei der zuständigen Landesstelle beantragen. Bestände können in drei verschiedenen Kategorien zertifiziert werden: Ist ein Bestand „ausgewählt“, erfüllt dieser folgende Kriterien: Das Saatgut stammt aus einem „Erntebestand“, das heißt die Baumpopulation ist von anderen Populationen abgegrenzt und in relativ einheitlicher Zusammensetzung. Dieser Erntebestand befindet sich innerhalb eines „Herkunftsgebietes“, in dem aufgrund der Höhenlage/des Standorts ähnliche genetische oder phänotypische (=äußere) Merkmale vorhanden sind. Bei einem Bestand mit der Zertifizierung „qualifiziert“ beruht diese phänotypische Auslese auf der Individualebene, das heißt es werden einzelne Saatgutbäume zertifiziert. Die Zertifizierung „geprüft“ wird verwendet, wenn im Saatgut der Bäume, die ursprünglich aus zertifiziertem Saatgut herangezogen wurden, Bestandteile des Ausgangsmaterials nachgewiesen werden und dieses vegetativ oder von künstlichen Hybriden erzeugt wurde. Die Zulassung der Bestände in den entsprechenden Kategorien muss regelmäßig überprüft werden.
Die beiden Eichenbestände in Sehlem und Osann-Monzel, in denen gesammelt wurde, sind übrigens als „ausgewählt“ zertifiziert.

Zur sicheren Überprüfung der Herkunft der Forstsamen gibt es den „Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e.V.“, kurz „ZüF“. Das ZüF-Verfahren basiert auf den Vorschriften des Forstvermehrungsgesetzes und ergänzt diese, um die Herkunft des Saatguts bei jedem Schritt zu kontrollieren und Transparenz gegenüber Pflanzschulen und Käufer der in Pflanzschulen herangezogenen Bäumchen zu erhalten. Hierzu werden Proben des gesammelten Saatguts genommen und auf ihre genetische Abstammung überprüft. Bei ZüF-Ernten muss außerdem die gesetzliche Mindestanzahl an Erntebäumen eingehalten werden, damit der Genpool, also die genetische Vielfalt, nicht verkleinert wird. Diese ist von Baumart zu Baumart unterschiedlich. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen sollten es bei der Eiche mindestens 30-40 verschiedene Erntebäume sein.

Dass dieses Jahr Eicheln gesammelt werden konnten, ist in gewisser Weise etwas Besonderes, da es bereits vor zwei Jahren eine Eichelvollmast gab, das heißt fast alle Eichen trugen Eicheln. Normalerweise liegen diese Vollmasten in etwa vier bis fünf Jahre auseinander. Dass nun nach zwei Jahren schon wieder fast alle Eichen ihre Samen abwerfen könnte unter anderem an der ausgeprägten Trockenheit der letzten Jahre liegen, nach der die Eichen viel Energie aufwenden, um durch Fortpflanzung das Überleben der Baumart zu sichern.

Im Bild seht ihr die fertig verpackten Eicheln, die in 25kg - Säcken an die Pflanzschule geliefert werden.

Quellen:
https://www.forstpraxis.de/forstsaatgut-basisdaten-fuer-nachhaltige-ernte-ermittelt/
https://zuef-forstpflanzen.de/
https://www.wald-mv.de/Naturnahe-Forstwirtschaft/Forstsaatgut/
https://www.gesetze-im-internet.de/fovg/BJNR165800002.html

Artikel von Leonie, FÖJlerin